Nutzung von landeseigenen Grundstücken und Antennenträgern für den Aufbau und Betrieb von Mobil- und Datenfunknetzen
Mit Rundschreiben vom 9. Februar 2009 wurde der Mustermietvertrag zum Betrieb von Mobil- und Datenfunkanlagen (Rundschreiben vom 18.3.2004 StAnz. S. 1493) erneut in Kraft gesetzt. Das Rundschreiben (VV 2500 384 IV6b StAnz. 2009, S. 582) mit dem zurzeit gültigen Entgeltkatalog sowie der Mustermietvertrag stehen seitlich zum Download bereit. Das Vertragsmuster ist von allen Landesdienststellen zu verwenden, sofern es zum Abschluss eines Mietvertrags zum Betrieb einer Mobil- oder Datenfunkanlage kommt.