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Richtlinien zur Regelung des Reinigungsdienstes in den Dienstgebäuden und Diensträumen der hessischen Landesverwaltung – ReinR

Über den nebenstehenden Download sind die neu gefassten Richtlinien zur Regelung des Reinigungsdienstes in den Dienstgebäuden und -räumen der hessischen Landesverwaltung (ReinR) abrufbar, die am 12. April 2010 (StAnz. S. 1214) in Kraft getreten sind.
Reinigungsdienste sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die Häufigkeit und der Umfang der Reinigung orientieren sich an Aspekten der Reinigungsqualität und der Wirtschaftlichkeit und sind der Anlage zu dieser Richtlinie zu entnehmen. Diese ist als Standard für alle Landesliegenschaften verbindlich.

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